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Die Bezugsgrößen zur betrieblichen Altersvorsorge wurden zum 01.01.2025 angehoben.


Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung)

beträgt 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung.

2025 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag somit 644 € pro Monat / 7.728 Euro pro Jahr.


Der sozialversicherungs- und steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge zur bAV für Angestellte

beträgt 322 € pro Monat / 3.864 € pro Jahr.